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   BVerwG, 22.10.1986 - 1 D 96.86   

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https://dejure.org/1986,9642
BVerwG, 22.10.1986 - 1 D 96.86 (https://dejure.org/1986,9642)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1986 - 1 D 96.86 (https://dejure.org/1986,9642)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 1 D 96.86 (https://dejure.org/1986,9642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes wiederholtes Verlassen des Arbeitsplatzes eines Beamten - Vorliegen eines Dienstvergehens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 1 D 44.83

    Verstoß gegen den Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Neuverhandlung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1986 - 1 D 96.86
    Nur durch eine einheitliche Bewertung aller einzelnen Verhaltensweisen kann die gebotene Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des betroffenen Beamten insgesamt vorgenommen und nur so die Frage beantwortet werden, ob dieser für den öffentlichen Dienst noch tragbar und - sofern die Frage bejaht werden kann - in welcher Form auf ihn erzieherisch einzuwirken ist, damit der Eintritt der Untragbarkeit abgewendet wird (Beschluß vom 9. Juni 1983 - BVerwG 1 D 44.83 - mit weiteren Nachweisen).

    Der frühere Bundesdisziplinarhof und auch das Bundesverwaltungsgericht haben jedoch die Anwendung des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens davon abhängig gemacht, daß sämtliche Vorgänge zur Entscheidung vorliegen, und alle entscheidungsreif sein müssen (BDHE 6, 131 ; Beschluß vom 9. Juni 1983 - BVerwG 1 D 44.83 - <BVerwGE 76, 90 [BVerwG 09.06.1983 - 1 D 44/83] = ZBR 1983, 243>; Urteil vom 27. November 1984 - BVerwG 1 D 18.84 - m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.1985 - 1 D 146.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer Trunkenheit im Dienst - Vollrausch als

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1986 - 1 D 96.86
    Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1985 - BVerwG 1 D 146.84 - wurde auf die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts das Urteil des Bundesdisziplinargerichts vom 27. Juli 1984 im Disziplinarmaß aufgehoben und der Beamte in das Amt eines Postsekretärs, Besoldungsgruppe A 6, versetzt, weil er seine Dienstpflichten durch verspäteten Dienstantritt, Alkoholgenuß während und vor Ausübung des Dienstes sowie unerlaubtes wiederholtes Verlassen des Arbeitsplatzes verletzt hatte.

    Das Bundesdisziplinargericht ist - offenbar aufgrund einer insoweit unzutreffenden Äußerung des Bundesdisziplinaranwalts mit Schriftsatz vom 6. Juni 1986 - davon ausgegangen, daß dem Bundesverwaltungsgericht bei Erlaß seines Urteils vom 27. Februar 1985 - BVerwG 1 D 146.84 - das neuerliche Fehlverhalten des Beamten - Schießübungen mit einer Luftpistole in den Diensträumen am 31. Dezember 1984 - bekannt gewesen sei.

  • BVerwG, 27.11.1984 - 1 D 18.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls geringwertiger Sachen in einem

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1986 - 1 D 96.86
    Der frühere Bundesdisziplinarhof und auch das Bundesverwaltungsgericht haben jedoch die Anwendung des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens davon abhängig gemacht, daß sämtliche Vorgänge zur Entscheidung vorliegen, und alle entscheidungsreif sein müssen (BDHE 6, 131 ; Beschluß vom 9. Juni 1983 - BVerwG 1 D 44.83 - <BVerwGE 76, 90 [BVerwG 09.06.1983 - 1 D 44/83] = ZBR 1983, 243>; Urteil vom 27. November 1984 - BVerwG 1 D 18.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 1 D 111.85

    Bindungswirkung von Strafurteilen im Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1986 - 1 D 96.86
    Von einer Kostenentscheidung wird abgesehen, weil diese vom endgültigen Ausgang des Verfahrens abhängig zu machen ist (Beschluß vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 1 D 111.85 - ).
  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 D 75.86

    Begehung eines Betruges außerhalb des Dienstes - Nichtbezahlung von

    Das setzt allerdings voraus, daß über die Pflichtwidrigkeiten gleichzeitig entschieden werden kann; sie müssen also sämtlich bekannt und auch sämtlich entscheidungsreif sein (so zuletzt Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 96.86 - m.w.N.).
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